(1) Der Verein führt den Namen „WORLD PHOTO HISTORY – The World in Progress“. Er wird als „WPH“ abgekürzt und dazu wird nach Bedarf das Kürzel n.e.V., für „nicht eingetragener Verein“ hinzugefügt. Die Abkürzungen des Vereinsnamens lauten konkret: „WPH“ oder „WPH n.e.V.“.
(2) Der Vereinssitz ist in Berlin.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(1) WPH ist ein nicht eingetragener Verein und soll nicht im Vereinsregister eingetragen werden.
(2) Sobald die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister zum Erreichen neuer Ziele oder Tätigkeiten erforderlich scheint, entscheidet der Vorstand über eine Änderung der Satzung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
(1) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
(3) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(5) Der Vorstand des Vereins ist unentgeltlich und freiwillig tätig. Er erhält keine Aufwandentschädigung.
(1) Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Es ist in erster Linie Zweck des Vereins Fotos und Wissen zu verbinden, indem „das Foto“ in seiner ursprünglichen Funktion als Zeuge und Beobachter, Objekt der Betrachtung und zugleich Subjekt des berichteten, aufgenommenen Moments gilt. Wir fördern Fotografie, die eine Wissensvermittlung über eine Momentaufnahme der aktuellen Weltgeschichte in ihrer Vielfalt bezweckt, oder Fotografie, mit der man Kenntnis, eine Information oder Wissen verbinden kann.
(3) Unser Verein bietet jeder*jedem Interessent*in eine Plattform zur Selbstförderung an, insofern als jedermann über das Medium des Fotos einen Präsentations- und Diskussionsraum erhält, um persönliche Beobachtungen, Leidenschaften, Angelegenheiten und vergessene bzw. nicht bekannte Anlässe in der Welt zu zelebrieren. Jedes Foto, welches ein Wissen bezeugen oder dokumentieren kann, ist willkommen, um Bewusstsein für ein Thema zu wecken. Ein breites Themenspektrum der Aufnahmen eröffnen die Projektbewerber*innen selbst durch eigene Auswahl. Hierfür sind unter anderem solche Fotos geeignet, die sich in irgendeiner Form für die Wissensvermittlung zu folgenden Inhalten anbieten: Menschen, Kulturen und Traditionen, Flora und Fauna, Architektur, Kunstobjekte und wertlose bzw. wertvolle Dinge, Wetter und Jahreszeiten, Himmel, Gestirne und Erde, sowie Reiseberichte, aktuelle Nachrichten, Fakten oder Entdeckungen.
(4) Durch diverse Aktivitäten und die Einladung von Expert*innen fördert der Verein eine Diskussionsrunde über die Themen und ermöglicht den Projektbewerber*innen einerseits ihren Fotoreihen Aussagekraft zu verleihen, Problematiken hervorzuheben, Lösungsvorschläge anzubieten, oder Angelegenheiten einem größeren Publikum vorzustellen. Andererseits wird eine Brücke zwischen Projektbewerber*innen und dem WPH-Netzwerk etabliert, um allen die Möglichkeit zu geben, unabhängig vom Verein eigene Projekte zwischen Fotos und Wissen, Ideen und Realität, Wünschen, Träumen, Visionen und Realisation zu entwickeln und zu verwirklichen.
Der Verein bietet zwei soziale Hauptaktivitäten, die grundsätzlich unabhängig voneinander stehen, jedoch bei Bedarf auch kombinierbar sind:
(1) „WPH-Kulturforum + Titel des Projekts und Name der*des Projektautor*in“
Unter dem Namen „WPH-Kulturforum“ bei Angabe von Projekttitel und Name der*des Autor*in, wie z.B. „WPH-Kulturforum: Naturfotos oder WPH-Kulturforum: Reflexion zu Kilmaschutz von Frau*Herr…“ präsentiert der Verein unterschiedliche Projekte für ein großes Publikum. Die Projektpräsentation ist jederzeit kostenlos und kann in folgenden Formen gefördert werden:
- Online-Vorstellung auf der Webseite des Vereins.
- In Präsenz in einem Forum bzw. Konferenzraum. Falls die Präsenz der*des Vortragenden nicht möglich ist, können die Projekte auch online über ein Konferenzkanal stattfinden, um die Flexibilität und den interkulturellen und internationalen Charakter der Veranstaltungen zu bewahren und eine Vernetzung der Teilnehmer*innen zu ermöglichen.
- In einem Clubabend (Präsenz oder Online) mit eingeladenen Expert*innen, Interessent*innen oder der WPH-Community zum Projektthema.
(2) „WPH - Freizeit in Freiheit: … Thema des Tages …?“: Unter der Bezeichnung „WPH- Freizeit in Freiheit…?“ mit dem Zusatz eines geplanten Themas, wie z. B. „WPH - Freizeit in Freiheit: Exkursion in ein Fotomuseum?“, werden unterschiedliche Freizeitaktivitäten (mit oder ohne Fotoaufnahmen) organisiert, um das harmonische, interkulturelle Leben aufrechtzuhalten und das produktive Zusammensein zu fördern.
(3) Je nach Freizeitaktivität bestimmt der Vorstand in Rücksprache mit den Ideen-Inhaber*innen, und/oder mit dem entsprechenden Teilnehmer*innen eine Aktivität, in deren Zentrum Fotos und Wissen stehen, und durch die das interkulturelle Zusammensein gefördert werden kann.
(4) Diese Aktivitäten können folgende Formen annehmen:
- Fotopräsentationen mit Diskussionsrunden durch eigene Veranstaltung, oder jede natürliche oder juristische dritte Person oder Personengesellschaft, im Sinne einer Plattform für Projekte Beobachtungen, Informationen oder Kenntnisse.
- Gemeinsame Fotoausstellungen besichtigen oder über den Verein eine Ausstellung veranstalten.
- Exkursionen oder Wanderungen, die Wissensinhalte pointieren, und wobei Fotoaufnahmen gemacht werden können, um Länder, Ortschaften und Städte, Tierwelten und Landschaften, Meere, Flüsse und Küsten, Objekte und Kunst, Menschen und ihre Traditionen, Kulturen, Bräuche und Sitten, Handwerker*innen und ihre Arbeiten, sowie jegliche Vorgänge oder Zustände der Welt einem großen Publikum zu offenbaren.
- Kulinarische Kostproben aller Kulturen, die in Gruppen oder individuell organisiert oder durchgeführt werden können, um Fotoaufnahmen und Berichte über Essgewohnheiten zu ermöglichen.
- Multikulturelle Stammtische mit oder ohne traditionelle Spielabende, die fotografiert, und beschrieben werden können, damit ein großes Publikum davon Kenntnis nehmen kann.
- Musikabende aller Epochen und Kulturen mit einer Verbindung zwischen Fotos und Wissen, z.B. zu alten Musikinstrumenten, Liedern usw.
- Kulturübergreifende Tänze und Tanzabende, die fotografiert und in einem Bericht erläutert werden.
- Sportstunden mit der Aufführung unterschiedlicher Sportarten, die traditionell und international zur Aufrechthaltung des sozialen Lebens oder der Gesundheit ausgeübt werden.
- Partner- oder Gruppen-Tandems mit einem zentralen Thema, zu dem Wissen durch Fotografie vermittelt werden kann.
- Neue, unbekannte, oder weitere Freizeitaktivitäten sind immer als Idee willkommen und werden berücksichtigt.
Fotoaufnahmen sowie ihre öffentliche Präsentation sollen nachfolgende Kriterien und Themenkategorien beachten.
(1) Die Kriterien umfassen:
- Title: Die*der Bewerber*in, welche*r selbst eine Fotoaufnahme gemacht hat, um sie bei uns vorzustellen, soll den jeweiligen Fotos einen Titel geben, um die Präsentationen strukturiert zu gestalten.
- Point of view: Die*der Bewerber*in erklärt die Motivation zu den Fotoaufnahmen, den besonderen Fokus, den er*sie hervorheben möchte. Außerdem müssen ebenso Kontext und Ort der Aufnahme dokumentiert sein.
- Observation, varieties, beauty, habits and arts of life: Die eingereichten Fotos sollen durch eine Vielfalt geprägt sein, welche die Schönheit, Gewohnheiten oder Lebensarten und -formen des Fotografierten zeigt.
- Problems, questions, solutions: Die Aufnahmen sollen auch problematische Facetten des Fotografierten oder seiner Umgebung hervorheben, um eine Reflexion zu Lösungen zu ermöglichen.
(2) Die zu beachtenden Hauptthemenkategorien sind:
- Humans: Menschen aller Kulturen und Milieus sowie ihre Lebensarten, Essgewohnheiten und Traditionen
- Animals: Die Tierwelt in ihrem natürlichen oder in verändertem Umfeld, wie in Gefangenschaft oder im Fall der Versetzung der Tiere in fremde, nicht ursprüngliche Landschaften, um das Aussterben zu vermeiden
- Vegetation: Die Pflanzenwelt und ihre funktionale Verbindung zur Welt
- Earth: Der Naturbestand der Erde, wie das Meer, Wüsten, Inseln, Gestirne usw.
- Natural Phenomena: Besondere Naturphänomene, die einen Einfluss auf die Welt haben oder eine besondere Schönheit aufweisen.
- Arts: Jegliche Kunstform und ihre Rezeption in ihrer Zeitepoche und heute.
- Things: Dinge und Objekte, die eine besondere Funktion spielen oder gespielt haben.
(1) Der Verein kann zeitweise, entsprechend des Geschäftsjahrs Ausschreibungen von Projekten veröffentlichen.
(2) Jedes Jahr kann ein Thema von WPH als Vorschlag für die Fotoaufnahmen festgelegt werden. Dieses muss jedoch von den Bewerber*innen nicht berücksichtigt werden.
(3) Jede Fotoreihe, welche den Zielen des Vereins entspricht, ist für die Projektbewerbung gültig.
(1) Die Interessent*innen können ihre Projektvorschläge unabhängig von den Ausschreibungen schriftlich per Mail oder per Post bei WPH einreichen.
(2) Jeder Projektvorschlag und seine Durchführung ist sowohl für die Projektbewerber*innen als auch für die Teilnehmer*innen kostenlos. Sollten Kosten bei der Organisation eines Projekts entstehen, sind die Projektbewerber*innen selbst, entsprechend § 14 Haftung und § 19 Mitgliederbeitrag und Projekts- bzw. Aktivitätskosten, verantwortlich.
(3) Innerhalb von zwei bis maximal vier Wochen werden die Projektbewerbungen vom Verein studiert und eine Zu- oder Absage wird in diesem Zeitraum in schriftlicher Form per Mail oder per Post erteilt.
(4) Im Fall einer Zusage wird die*der Bewerber*in zu einem lockeren Gespräch mit WPH eingeladen und die weiteren Schritte zur Projektdurchführung werden bestimmt.
(5) Erwünscht ist die Einplanung von Diskussionsrunden in den Projektentwürfen, damit bei den Projektdurchführungen Fragen zu den Fotoreihen entgegengenommen werden können, um anschließend Lösungsvorschläge, Kritik und Kommentare in einer guten interaktiven, kommunikativen Atmosphäre zu diskutieren.
(6) Für eine Optimierung von WPH-Leistungen und für eine effiziente Projektunterstützung wird der Verein zeitweise nach Bedarf und Wunsch einige Projekte von seinen Mitgliedern, die zu diesem Zweck ausgewählt werden, begutachten lassen, bevor der Verein seine Zu- oder Absage erteilt.
(1) WPH liest und sichtet die Projekte bzw. Projektideen.
(2) Der Vorstand nimmt Kontakt mit den Bewerber*innen auf.
(3) WPH lernt die Projektautor*innen kennen und führt ein lockeres Gespräch mit ihnen.
(4) Beide Parteien, nämlich WPH und die*der Projektbewerber*in, planen eine Projektkonzeption zusammen, währenddessen die Neutralität der Ideen des Projekts entsprechend § 27 Neutralität gründlich überprüft wird.
(5) WPH erteilt die Zulassung schriftlich per Mail oder per Post und die Projektbewerber*innen präsentieren das Ergebnis in einem zusammen geplanten WPH-Kulturforum.
(1) Der Verein sucht und kontaktiert selbstständig unbekannte Institutionen, Vereine, Wissenschaftler*innen, Bewegungsgruppen und jegliche natürliche oder juristische Personen und Personengesellschaften, deren Aktivitäten zu einer Projektentwicklung dem WPH-Satzungszweck entsprechen können, um ihnen unentgeltlich eine Unterstützung zur Selbstförderung durch WPH anzubieten.
(2) Die Unterstützung von WPH soll ihnen eine Bekanntschaft für das große Publikum ermöglichen.
(3) Der Vorstand kann mit eigenen Kameras auch Ortschaften, Menschen, Natur, Traditionen, usw. zum Zweck einer Projektentwicklung selbständig aufnehmen.
(4) Interessent*innen oder Teilnehmer*innen können mit eigenen Kameras Fotos aufnehmen oder die Unterstützung von WPH für Projektentwicklungen erhalten.
(1) WPH benötigt eine Fotoreihe von mindestens 10 bis maximal 50 Fotos für die Konzeption eines Projekts.
(2) Im Fall eines Projekts über Ausdrucksformen der bildenden Kunst sind zumindest 2 bis maximal 10 Werke bzw. Abbildungen von Werken erforderlich.
(3) Den Fotoreihen sollen Hinweise, Texte oder Kommentare beigefügt werden, welche das Wissen, die Informationen, oder die Kenntnisse hervorheben, die mit den jeweiligen Einzelfotos oder mit den Fotogruppen verbunden sind.
(1) Der Verein legt bei den Aktivitäten der Freizeit in Freiheit Wert auf interessante abwechslungsreiche Ideen, die im gesetzlichen und ethischen Rahmen der Gesellschaft bleiben.
(2) Die Aktivitäten sollen das soziale Zusammensein in jeglicher interkultureller Form besonders fördern.
(3) Jede natürliche und juristische Person oder Personengesellschaft ist und kann dem Verein eine Aktivität zur Freizeit in Freiheit vorschlagen und diese zusammen mit dem WPH-Team organisieren, mitgestalten und daran teilnehmen.
(4) Jegliche Aktivität der Freizeit in Freiheit ist, genauso wie im Fall des Kulturforums, unentgeltlich. Sollten Kosten bei der Organisation von Aktivitäten entstehen, sind die Bewerber*innen selbst dafür verantwortlich, entsprechend § 14 Haftung und § 19 Mitgliederbeitrag und Projekts- bzw. Aktivitätskosten.
(1) Weltoffenheit & Vorurteilsfreiheit
(2) Freundlichkeit & Respekt
(3) Humor & Soziabilität
(4) Kreativität & Abenteuerlust
(5) Engagement & Verantwortung
(6) Persönliche Fähigkeiten, Fertigkeiten & Talente
(1) WPH unterstützt die Projektbewerber*innen einerseits in ideeller Form bei der Vernetzung mit angebrachten Expert*innen und anderen Vereinen, und andererseits durch eine kommunikative Unterstützung beim großen Publikum über das WPH-Kommunikationspotenzial.
(2) Der Verein haftet keinesfalls für die Projekte und Ideen, die über WPH gezeigt werden, da WPH in seiner Grundeinstellung lediglich eine Plattform anbietet, über die Projekte gezeigt werden, um die Projektinhaber*innen kostenlos zu unterstützen und ihnen außerdem eine Selbstförderung zu ermöglichen, wenn sie einem großen Publikum ihre eigenen Projekte vorstellen.
(3) Jedes Mitglied oder jede*r Teilnehmer*in haftet selbst für seine*ihre Ideen, Bemerkungen, Kommentare, Fotoaufnahmen und Textquellen.
(4) Die Projektbewerber*innen sind außerdem selbst für die logistische Organisation und die Einladung von Interessent*innen zu einem Event oder Aktivitäten verantwortlich.
(5) WPH haftet keinesfalls für die nötigen oder entstehenden Kosten im Rahmen einer Projektdurchführung oder einer WPH-Aktivität.
(6) Jedes Mitglied oder jede*r Teilnehmer*in ist für sich selbst und für seine Angehörigen verantwortlich.
(7) WPH haftet weder für die Sicherheit der einzelnen Teilnehmer*innen noch für die kollektive Gruppe bei den diversen Aktivitäten.
(8) Sobald in den Projekten nicht von Projektautor*innen stammende Textproduktionen wie z.B. wissenschaftliche Texte oder (Zeitungs-)Artikel, Fachpublikationen sowie Interviews usw., oder Fotos aus fremden Quellen wie Zeitungen, Internetseiten, Büchern usw., verwendet werden, haften die Bewerber*innen selbst für ihre zitierten Quellen. Deswegen empfiehlt WPH den Projektbewerber*innen die Richtigkeit der übernommenen Quellen vor der Anwendung selbst zu überprüfen, sowie jede fremde Quelle mit einem Literaturverzeichnis zu zitieren, um Plagiat-Fälle zu vermeiden.
(1) WPH trägt die Rechte für die Ideen, Fotoaufnahmen Textproduktionen und jegliche Arbeit, welche die zwei Gründungsmitglieder aus dem Vorstand selbst durchführen, allein.
(2) WPH leistet keine Kostenzahlung und keine Rückgabe von Fotoaufnahmen, Texten, Projekten und Sonstigem in irgendeiner Form an die austretenden Mitglieder.
Der nicht eingetragene Verein „WORLD PHOTO HISTORY – The World in Progress!“
besteht aus dem Vorstand, nämlich seinen zwei Gründungsmitgliedern und den Mitgliedern, die ohne Aufwandsentschädigung tätig sind.
(1) Jede einzelne natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft kann Mitglied des Vereins werden.
(2) Durch die Durchführung eines Projekts über WPH oder die Teilnahme an einem WPH-Projekt erhält jede*r auf Wunsch den Status des Mitglieds des Vereins.
(3) Die Mitglieder gehören zur WPH-Community und können jederzeit für WPH-Aktivitäten oder für besondere Anlässe eingeladen werden.
(4) Minderjährige benötigen zusätzlich zu ihren eigenen unterzeichneten Projektbewerbungen auch die schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern bzw. Vormunde.
(1) Die Mitgliedschaft kann auf Wunsch jederzeit nach Austritt der*des Projektbewerber*in enden. Dies ist 14 Wochen vor dem fälligen Enddatum in schriftlicher Form dem Verein postalisch oder per Mail mitzuteilen.
(2) Die Mitgliedschaft endet auch durch:
- Auflösung der juristischen Person oder Personengesellschaft
- Tod des Mitglieds
- Ausschluss aus dem Verein, welcher vom Vorstand beschlossen ist
- Streichung von der Mitgliederliste nach einer gemeinsamen Entscheidung des Vorstands
(3) Wenn ein Mitglied gröblich gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, wird es einmal in einer Versammlung vor dem Vorstand konfrontiert. Der Vorstand entscheidet nach der Einladung zur Konfrontation und einer Besprechung, ob und wie der Fehler revidiert werden kann, und ob das Mitglied ausgeschlossen wird oder nicht. Eine Abwesenheit ohne eine vorherige Entschuldigung bei der Versammlung sowie eine fehlende Bestätigung der Einladung spätestens vier Wochen vor der Besprechung begründen den Ausschluss aus dem Verein.
(1) Die Projektbewerber*innen sowie Teilnehmer*innen leisten keinen finanziellen Beitrag.
(2) WPH benötigt nur die soziale Zusammenarbeit für den Erfolg jeglicher Aktivität.
(3) Sollten Projekte oder Aktivitäten Kosten verursachen, wie im Fall von Buchungen, Fahrt und Verpflegung sowie Logistikkosten und alle durch eine WPH-Aktivität entstehenden Kosten, übernehmen die Teilnehmer*innen und Bewerber*innen diese selbst, entsprechend § 14 Haftung.
Da WPH mit seinem ideellen Zweck weder Mitgliederbeiträge, § 18, noch Spenden, § 22, oder Einzahlungen, und keine Handelszwecke verfolgt, verfügt der Verein über keine Buchhaltung und zielt auch nicht in der Zukunft darauf, den diese ideelle Grundlage des Vereins zu verändern.
(1) Es gibt für unseren Verein kein gemeinsames Vermögen.
(2) Die Mittel zur Ausführung der Vereinstätigkeiten speisen sich ausschließlich aus den individuellen Möglichkeiten des Vorstands und der Vereinsmitglieder.
(1) Die zwei Gründungsmitglieder, die den Vorstand des Vereins bilden, treffen sich nach Bedarf für die Beschlüsse und die Besprechung der Aktivitätsdurchführungen.
(2) Es besteht keine Mitgliederversammlung.
(3) Die Mitglieder können nur bei Bedarf für ein Mitwirken bei diversen Aktivitäten gefragt werden, oder sie können auch auf eigenen Wunsch und nach vorheriger Bestätigung des Vorstands an WPH-Projekten teilnehmen bzw. mitwirken.
(1) WPH erhält keine Spenden und ist auch für keine Spenden offen.
(2) WPH-Mittel zur Durchführung von WPH-Projekten werden vom Vorstand selbst zugunsten der gemeinnützigen Zwecke finanziert.
(3) Sollte WPH bei der Durchführung von Drittprojekten oder Aktivitäten mitwirken, engagiert sich der Vorstand dabei persönlich und erhält keineswegs Mittel, weder von natürlichen noch von juristischen (Dritt-) Personen oder (dritten) Personengesellschaften.
(4) Innerhalb des Vereins wird jegliche Hilfe oder Unterstützung zwischen dem Vorstand und den Mitgliedern nach Bedarf organisiert, da die soziale Zusammenarbeit für den Erfolg der Projekte vorrangig ist.
Der Verein nimmt Kontakt mit Institutionen, Partnervereinen, Wissenschaftler*innen auf, soweit es für die Durchführung von Projekten notwendig ist, um den Erfolg und die Qualität einer Projektentwicklung zu sichern.
Sobald wie möglich wird WPH den vollständigen Namen des Vereins und seine Abkürzung „WORLD PHOTO HISTORY – The World in Progress!“ (WPH) rechtlich schützen lassen.
Die Internetseite des Vereins lautet: worldphotohistory.org
(1) Der Verein „WORLD PHOTO HISTORY – The World in Progress!“ ist in jeder Hinsicht neutral und bewahrt die Neutralität bei jedem Anlass. Es bestehen somit weder Kriterien im Sinne politischer, konfessioneller, religiöser Zugehörigkeit noch in Hinblick auf Geschlecht, Hautfarbe, Ethnie, Herkunft und Beruf.
(2) Um die Neutralität stets zu bewahren überprüft WPH vor der Zulassung zur Präsentation die Zwecke der ihm vorgeschlagenen Projekte, um jegliche Diskriminierung, Ideologien, gesetzeswidrige Inhalte sowie gesellschaftliche oder ethische Normverletzungen zu vermeiden.
(3) Erst nach gründlicher Überprüfung der Neutralität entsprechend § 9 Auswahlverfahren bei Bewerbungen für das Kulturforum werden die dem Verein vorgeschlagenen Projekte zugelassen.
Die Satzung kann nach Bedarf jederzeit nach einem gemeinsamen Entschluss und Besprechung vom Vorstand verändert werden.
(1) Sobald ein Vorstandsmitglied der beiden WPH-Gründer den Verein nicht mehr verwalten kann, kann nach einer gemeinsamen Entscheidung der Verein WORLD PHOTO HISTORY– The World in Progress!“ aufgelöst werden.
(2) Die Weiterführung des Vereins trotz Verhinderung eines Vorstandsmitglieds, um eine Auflösung des erfolgreichen Vereins zu vermeiden, liegt im Ermessen des fähigen verbleibenden Vorstandsmitglieds.
(1) Die Satzung ist in der vorliegenden Form am 17.02.2022 vom Vorstand, bestehend aus den zwei Gründungsmitgliedern von „WORLD PHOTO HISTORY– The World in Progress!“ (WPH) beschlossen worden.
(2) Der Verein nimmt seine Projektarbeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf.